Medienmitteilung vom 28. März 2025
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Pressemitteilung Organisation gegen Justizwillkür
Datum: 28. März 2025
Ort: Basel-Landschaft
Jetzt auf dem Tisch des Bundesgerichts: Justiz- und Regierungsversagen im Kanton Basel-
Landschaft
Zwei umfassende Beschwerden wurden am 27. März 2025 beim Schweizerischen
Bundesgericht eingereicht. Sie betreffen höchste kantonale Stellen: das Kantonsgericht,
die Verwaltungsjustiz und die Regierung des Kantons Basel-Landschaft.
Was als KESB-Verfahren begann, hat sich längst zu einem institutionellen Kollaps entwickelt.
1. Bundesgerichtsbeschwerde Nr. 1 – Pascal Leumann (FDP)
Der Präsident des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts hatte sich im Fall eines
Beistandsverfahrens für nicht zuständigerklärt – entgegen klarer Gesetzeslage.
Er wurde angezeigt – und meldete sich daraufhin selbst bei der Bundesaufsicht. Ein seltenes
Eingeständnis institutioneller Unsicherheit und juristischen Versagens.
2. Bundesgerichtsbeschwerde Nr. 2 – Kathrin Schweizer (SP)
Die zuständige Regierungsrätin reagierte auf mehrfache, schriftlich dokumentierte
Hinweise auf Justizversagen mit völliger Passivität.
Ihre Untätigkeit wurde nun ebenfalls vor Bundesgericht eingebracht – wegen Verletzung
ihrer politischen Aufsichtspflicht.
3. Die Eskalationsachse Afheldt und Speiser
• Gegen Frau Präsidentin Susanne Afheldt (EVP) wurden vier separate
Strafanzeigen eingereicht – wegen Amtsmissbrauch, Verfahrensmanipulation,
Einschüchterung und Missachtung der ZPO.
• Die Verfahren dokumentieren eine Justizpraxis, die zunehmend ausserhalb
rechtsstaatlicher Rahmenbedingungen operiert.
• Frau Susanne Speiser (Die Mitte) – die ursprüngliche Verfahrensrichterin – ist
mittlerweile selbst Gegenstand einer Strafuntersuchung. Ihre jahrelangen
Entscheidungen gelten als zentraler Ausgangspunkt des jetzigen Justizkollapses.
4. Nächste Station: Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat trotz zahlreicher Eingaben bislang keine
formellen Verfahrensschritte eröffnet.
Wenn weiterhin nur Verwaltungsfloskeln folgen, wird auch diese Behörde Gegenstand einer
dritten Eingabe auf Bundesebene.
Fazit:
Es geht nicht um einzelne Verfahren. Es geht um ein System, das sich selbst schützt – und
dabei die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gefährdet.
Die Organisation gegen Justizwillkür fordert:
• Eine institutionelle Neuausrichtung der Justizaufsicht im Kanton
• Volle Transparenz bei Verfahren gegen Amtsträger
• Bundesaufsicht, wenn die kantonalen Mittel versagen