Medienmitteilung vom 28. März 2025

Medienmitteilung vom 28. März 2025

Pressemitteilung Organisation gegen Justizwillkür

Datum: 28. März 2025

Ort: Basel-Landschaft

Jetzt auf dem Tisch des Bundesgerichts: Justiz- und Regierungsversagen im Kanton Basel-

Landschaft

Zwei umfassende Beschwerden wurden am 27. März 2025 beim Schweizerischen

Bundesgericht eingereicht. Sie betreffen höchste kantonale Stellen: das Kantonsgericht,

die Verwaltungsjustiz und die Regierung des Kantons Basel-Landschaft.

Was als KESB-Verfahren begann, hat sich längst zu einem institutionellen Kollaps entwickelt.

1. Bundesgerichtsbeschwerde Nr. 1 – Pascal Leumann (FDP)

Der Präsident des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts hatte sich im Fall eines

Beistandsverfahrens für nicht zuständigerklärt – entgegen klarer Gesetzeslage.

Er wurde angezeigt – und meldete sich daraufhin selbst bei der Bundesaufsicht. Ein seltenes

Eingeständnis institutioneller Unsicherheit und juristischen Versagens.

2. Bundesgerichtsbeschwerde Nr. 2 – Kathrin Schweizer (SP)

Die zuständige Regierungsrätin reagierte auf mehrfache, schriftlich dokumentierte

Hinweise auf Justizversagen mit völliger Passivität.

Ihre Untätigkeit wurde nun ebenfalls vor Bundesgericht eingebracht – wegen Verletzung

ihrer politischen Aufsichtspflicht.

3. Die Eskalationsachse Afheldt und Speiser

Gegen Frau Präsidentin Susanne Afheldt (EVP) wurden vier separate

Strafanzeigen eingereicht – wegen Amtsmissbrauch, Verfahrensmanipulation,

Einschüchterung und Missachtung der ZPO.

Die Verfahren dokumentieren eine Justizpraxis, die zunehmend ausserhalb

rechtsstaatlicher Rahmenbedingungen operiert.

Frau Susanne Speiser (Die Mitte) – die ursprüngliche Verfahrensrichterin – ist

mittlerweile selbst Gegenstand einer Strafuntersuchung. Ihre jahrelangen

Entscheidungen gelten als zentraler Ausgangspunkt des jetzigen Justizkollapses.

4. Nächste Station: Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat trotz zahlreicher Eingaben bislang keine

formellen Verfahrensschritte eröffnet.

Wenn weiterhin nur Verwaltungsfloskeln folgen, wird auch diese Behörde Gegenstand einer

dritten Eingabe auf Bundesebene.

Fazit:

Es geht nicht um einzelne Verfahren. Es geht um ein System, das sich selbst schützt – und

dabei die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gefährdet.

Die Organisation gegen Justizwillkür fordert:

Eine institutionelle Neuausrichtung der Justizaufsicht im Kanton

Volle Transparenz bei Verfahren gegen Amtsträger

Bundesaufsicht, wenn die kantonalen Mittel versagen

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Organisation gegen Justizwillkür
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