Pressemitteilung vom 21. März 2025
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PRESSEMITTEILUNG
Organisation gegen Justizwillkür Schweiz
21. März 2025 – Reinach BL / Liestal
Justizskandal im Kanton Basel-Landschaft eskaliert – Organisation erhebt
schwere Vorwürfe gegen kantonale Richterinnen und Richter
Die Organisation gegen Justizwillkür erhebt erneut gravierende Vorwürfe gegen das
Justizsystem des Kantons Basel-Landschaft.
Im Zentrum stehen mehrere Strafanzeigen gegen aktive Richterinnen und Richter
verschiedener Parteien, welche trotz dokumentierter Rechtsverletzungen weiterhin
unbehelligt im Amt bleiben.
Die Organisation warnt vor einer systematischen Verfilzung von Justiz, Politik und
Aufsichtsbehörden – und kündigt weitere Schritte auf Bundesebene an.
Susanne Speiser (Die Mitte): Fall liegt bereits beim Strafgericht
Gegen Susanne Speiser (Die Mitte), Richterin am Zivilkreisgericht, liegen zwei
Strafanzeigen vor – u. a. wegen Amtsmissbrauch, Beweismittelunterdrückung und einem
widerrechtlich angeordneten Polizeieinsatz im Gericht.
Der Fall wurde bereits an das kantonale Strafgericht übergeben, wo nun eine mögliche
strafrechtliche Untersuchung geprüft wird.
Dass eine Richterin, welche einer Regierungspartei angehört, auf diese Weise strafrechtlich
auffällig wird, zeigt das Ausmass der strukturellen Probleme im Justizsystem Basel-
Landschaft.
Susanne Afheldt (EVP): Dritte Strafanzeige eingereicht
Gegen Susanne Afheldt (EVP), Präsidentin der Abteilung Zivilrecht am Kantonsgericht Basel-
Landschaft, wurde diese Woche eine dritte Strafanzeige eingereicht.
Vorwürfe: Verletzung der Zivilprozessordnung (ZPO), willkürliche Verfahrensführung und
Einschüchterungsversuch gegenüber Verfahrensbeteiligten.
Afheldt hat trotz geltender Verfahrensvorschriften mehrfach verspätete Eingaben nach dem
Schriftenwechsel zugelassen und weiterverteilt. Die Organisation sieht darin einen klaren
Rechtsbruch und ein systemisches Versagen richterlicher Verantwortung.
Pascal Leumann (FDP): Anzeige wegen Rechtsverweigerung
Auch gegen Pascal Leumann (FDP), Präsident des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts,
wurde Strafanzeige erstattet.
Statt eine Beschwerde sachlich zu behandeln, verweigerte er die Zuständigkeit, leitete keine
Akten weiter und entzog sich seiner rechtlichen Pflicht zur Entscheidung.
Ein solches Verhalten wirft ernsthafte Fragen zur politisch motivierten Blockade
unliebsamer Verfahren auf.
Justizdirektorin Kathrin Schweizer (SP) unter Beobachtung
Die Organisation hat die Justizdirektorin des Kantons, Kathrin Schweizer (SP), offiziell über
sämtliche Fälle informiert.
Ihre Antwort wird als Gradmesser ihrer Aufsichtstätigkeit und politischen
Integrität betrachtet. Ein weiteres Schweigen oder eine Schutzhaltung gegenüber
involvierten Parteikolleginnen und -kollegen würde ihre persönliche Verantwortung für
das institutionelle Versagen bestätigen.
Ankündigung: Einschaltung der Bundesaufsichtsbehörde
Die Organisation kündigt an, in der kommenden Woche die Bundesaufsichtsbehörde über
die Vorgänge im Kanton Basel-Landschaft zu informieren.
Sollten die kantonalen Behörden weiterhin untätig bleiben, wird die Eskalation auf
Bundesebene unausweichlich – mit potenziellen Folgen für die gesamte kantonale
Justizstruktur.
„Wir dokumentieren einen institutionalisierten Rechtszerfall“
Ein Sprecher der Organisation erklärt:
„Wir sprechen hier nicht mehr von Einzelfällen. Wir sehen ein Netzwerk aus
Pflichtverletzungen, politischer Deckung und systematischer Rechtsverweigerung.
Wenn weder Justizleitung, noch Regierung, noch Staatsanwaltschaft handeln, dann muss die
Bundesaufsicht eingreifen.
Das Vertrauen in den Rechtsstaat im Kanton Basel-Landschaft ist tief erschüttert.“
Hinweis zum öffentlichen Interesse & rechtlichen Schutz
Diese Mitteilung erfolgt im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Meinungs- und
Medienfreiheit (Art. 16 BV).
Die genannten Sachverhalte basieren auf aktenkundigen Verfahren, Strafanzeigen und
dokumentierten Verfahrensakten.
Die Veröffentlichung dient dem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Wahrung
rechtsstaatlicher Prinzipien und unabhängiger Justizgewalt.
Die Organisation behält sich das Recht vor, weitere Fälle öffentlich zu machen, sofern
weiterhin keine strukturellen Konsequenzen gezogen werden.