Pressemitteilung vom 21. März 2025

Pressemitteilung vom 21. März 2025

PRESSEMITTEILUNG

Organisation gegen Justizwillkür Schweiz

21. März 2025 – Reinach BL / Liestal

Justizskandal im Kanton Basel-Landschaft eskaliert – Organisation erhebt

schwere Vorwürfe gegen kantonale Richterinnen und Richter

Die Organisation gegen Justizwillkür erhebt erneut gravierende Vorwürfe gegen das

Justizsystem des Kantons Basel-Landschaft.

Im Zentrum stehen mehrere Strafanzeigen gegen aktive Richterinnen und Richter

verschiedener Parteien, welche trotz dokumentierter Rechtsverletzungen weiterhin

unbehelligt im Amt bleiben.

Die Organisation warnt vor einer systematischen Verfilzung von Justiz, Politik und

Aufsichtsbehörden – und kündigt weitere Schritte auf Bundesebene an.

Susanne Speiser (Die Mitte): Fall liegt bereits beim Strafgericht

Gegen Susanne Speiser (Die Mitte), Richterin am Zivilkreisgericht, liegen zwei

Strafanzeigen vor – u. a. wegen Amtsmissbrauch, Beweismittelunterdrückung und einem

widerrechtlich angeordneten Polizeieinsatz im Gericht.

Der Fall wurde bereits an das kantonale Strafgericht übergeben, wo nun eine mögliche

strafrechtliche Untersuchung geprüft wird.

Dass eine Richterin, welche einer Regierungspartei angehört, auf diese Weise strafrechtlich

auffällig wird, zeigt das Ausmass der strukturellen Probleme im Justizsystem Basel-

Landschaft.
Susanne Afheldt (EVP): Dritte Strafanzeige eingereicht

Gegen Susanne Afheldt (EVP), Präsidentin der Abteilung Zivilrecht am Kantonsgericht Basel-

Landschaft, wurde diese Woche eine dritte Strafanzeige eingereicht.

Vorwürfe: Verletzung der Zivilprozessordnung (ZPO), willkürliche Verfahrensführung und

Einschüchterungsversuch gegenüber Verfahrensbeteiligten.

Afheldt hat trotz geltender Verfahrensvorschriften mehrfach verspätete Eingaben nach dem

Schriftenwechsel zugelassen und weiterverteilt. Die Organisation sieht darin einen klaren

Rechtsbruch und ein systemisches Versagen richterlicher Verantwortung.

Pascal Leumann (FDP): Anzeige wegen Rechtsverweigerung

Auch gegen Pascal Leumann (FDP), Präsident des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts,

wurde Strafanzeige erstattet.

Statt eine Beschwerde sachlich zu behandeln, verweigerte er die Zuständigkeit, leitete keine

Akten weiter und entzog sich seiner rechtlichen Pflicht zur Entscheidung.

Ein solches Verhalten wirft ernsthafte Fragen zur politisch motivierten Blockade

unliebsamer Verfahren auf.

Justizdirektorin Kathrin Schweizer (SP) unter Beobachtung

Die Organisation hat die Justizdirektorin des Kantons, Kathrin Schweizer (SP), offiziell über

sämtliche Fälle informiert.

Ihre Antwort wird als Gradmesser ihrer Aufsichtstätigkeit und politischen

Integrität betrachtet. Ein weiteres Schweigen oder eine Schutzhaltung gegenüber

involvierten Parteikolleginnen und -kollegen würde ihre persönliche Verantwortung für

das institutionelle Versagen bestätigen.

Ankündigung: Einschaltung der Bundesaufsichtsbehörde

Die Organisation kündigt an, in der kommenden Woche die Bundesaufsichtsbehörde über

die Vorgänge im Kanton Basel-Landschaft zu informieren.

Sollten die kantonalen Behörden weiterhin untätig bleiben, wird die Eskalation auf

Bundesebene unausweichlich – mit potenziellen Folgen für die gesamte kantonale

Justizstruktur.

„Wir dokumentieren einen institutionalisierten Rechtszerfall“

Ein Sprecher der Organisation erklärt:

„Wir sprechen hier nicht mehr von Einzelfällen. Wir sehen ein Netzwerk aus

Pflichtverletzungen, politischer Deckung und systematischer Rechtsverweigerung.

Wenn weder Justizleitung, noch Regierung, noch Staatsanwaltschaft handeln, dann muss die

Bundesaufsicht eingreifen.

Das Vertrauen in den Rechtsstaat im Kanton Basel-Landschaft ist tief erschüttert.“

Hinweis zum öffentlichen Interesse & rechtlichen Schutz

Diese Mitteilung erfolgt im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Meinungs- und

Medienfreiheit (Art. 16 BV).

Die genannten Sachverhalte basieren auf aktenkundigen Verfahren, Strafanzeigen und

dokumentierten Verfahrensakten.

Die Veröffentlichung dient dem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Wahrung

rechtsstaatlicher Prinzipien und unabhängiger Justizgewalt.

Die Organisation behält sich das Recht vor, weitere Fälle öffentlich zu machen, sofern

weiterhin keine strukturellen Konsequenzen gezogen werden.

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