Medienmitteilung vom 6. März 2025

Medienmitteilung vom 6. März 2025

Pressemitteilung der Organisation gegen Justizwillkür

PRESSEMITTEILUNG

Organisation gegen Justizwillkür Schweiz

Basel, 6. März 2025

Schwere Vorwürfe gegen Funktionsträger im Kanton Basel-Landschaft – Organisation gegen

Justizwillkür Schweiz fordert Aufarbeitung und Konsequenzen

Die Organisation gegen Justizwillkür Schweiz erhebt im Zusammenhang mit einem

laufenden familienrechtlichen Verfahren schwerwiegende Vorwürfe gegen mehrere

Funktionsträger im Kanton Basel-Landschaft. Konkret richten sich die Vorwürfe gegen:

Susanne Speiser, Instruktionsrichterin am Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West

Barbara Pauen, eingesetzte Kinderanwältin

Martin Spörri, amtlich bestellter Beistand

Die genannten Personen stehen im Verdacht, durch systematische Rechtsverweigerung,

Voreingenommenheit, Manipulation von Protokollen, willkürliche Aktenführung und eine

klare Parteinahme zugunsten der Kindsmutter das Kindeswohl massiv gefährdet und das

rechtsstaatliche Verfahren schwer beschädigt zu haben.

Beweisgrundlage und Dokumentation

Die Vorwürfe stützen sich auf eine umfangreiche Beweislage, die unter anderem folgende

Elemente umfasst:

Gerichtsprotokolle der Zivilgerichte Basel-Landschaft

Beschlüsse und Stellungnahmen der Anwaltsaufsichtskommission (AAK)

Mehrere Kindswohlgefährdungsmeldungen an die KESB Birstal

Gutachten der Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland (KJP)

Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft

Interne E-Mail-Korrespondenz zwischen den Verfahrensbeteiligten

Mehrere polizeiliche Interventionen auf Anweisung von Instruktionsrichterin

Speiser

Öffentliches Interesse und strukturelle Problematik

Die Organisation weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall

handelt. Vielmehr zeigt sich ein strukturelles Muster, wonach Väter in familienrechtlichen

Verfahren im Kanton Basel-Landschaft systematisch benachteiligt, in ihren Rechten

beschnitten und als Elternteil ausgegrenzt werden. Dies geschieht unter Mitwirkung von

KESB-Beiständen, parteiischen Kinderanwälten und voreingenommenen Richtern, die durch

interne Seilschaften und fehlende externe Kontrolle ungestört agieren können.

Einladung zur Stellungnahme

Den genannten Personen – Speiser, Pauen und Spörri – wird hiermit ausdrücklich die

Gelegenheit gegeben, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Organisation

gegen Justizwillkür Schweiz wird ihre Dokumentation und die Beweisführung auf Wunsch

auch interessierten Medienvertretern zur Verfügung stellen, um eine objektive

Berichterstattung zu ermöglichen.

Schutz von Kindeswohl und Rechtsstaat

Das oberste Anliegen der Organisation bleibt der Schutz des Kindeswohls und die

Wiederherstellung eines rechtsstaatlich korrekten Verfahrens im Kanton Basel-Landschaft.

Die Organisation fordert daher:

1. Die unverzügliche Suspendierung von Susanne Speiser bis zur vollständigen Klärung

2. 3. 4. der Vorwürfe.

Die sofortige Amtsenthebung von Barbara Pauen als Kinderanwältin und die

Einleitung eines disziplinarischen Verfahrens durch die Anwaltsaufsichtskommission.

Die sofortige Ablösung von Martin Spörri als Beistand aufgrund nachgewiesener

Befangenheit.

Eine unabhängige Untersuchungskommission, welche die strukturellen Missstände

im Kindesschutz- und Familienrechtssystem des Kantons Basel-Landschaft

untersucht.

Hinweis zum rechtlichen Rahmen

Die Organisation gegen Justizwillkür Schweiz hält ausdrücklich fest, dass alle Vorwürfe

auf dokumentierten Beweisen und bereits eingereichten Verfahren basieren. Die

Veröffentlichung dieser Pressemitteilung erfolgt im Rahmen des verfassungsrechtlich

geschützten öffentlichen Interesses an der Aufdeckung von behördlicher Willkür und

strukturellen Missständen in der Justiz.

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Organisation gegen Justizwillkür
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