Transparenz

Diese Rubrik dokumentiert zentrale Verwaltungspersonen und Justizakteure in leitender Funktion, deren amtliches Handeln in laufenden Verfahren oder Eingaben eine tragende Rolle spielt. Die Darstellung erfolgt sachlich, quellengestützt und im öffentlichen Interesse.


Susanne Speiser

Bildquelle: linkedin.com (öffentlich zugänglich, Stand Mai 2025)

Susanne Speiser

Präsidentin Zivilkreisgericht BL West

Als Familienrichterin trägt Susanne Speiser eine zentrale Verantwortung für das Kindeswohl in gerichtlichen Verfahren. In einem laufenden Fall zeigt sich eine eklatante Diskrepanz zwischen öffentlichem Anspruch und tatsächlicher Entscheidpraxis. Die Missachtung von Gutachten und Warnungen wirft schwerwiegende Fragen zur richterlichen Unabhängigkeit und Verfahrensführung auf.

Barbara Pauen

Bildquelle: kinderanwaltschaft.ch (öffentlich zugänglich, Stand Mai 2025)

Barbara Pauen

Kinderanwältin, Advokatin, Mitglied Kinderanwaltschaft Schweiz

Barbara Pauen vertritt offiziell die Interessen von Kindern vor Behörden und Gerichten – doch im dokumentierten Fall steht ihr Vorgehen im klaren Widerspruch zum Kindeswohl. Trotz mehrfacher Hinweise ignorierte sie zentrale Gutachten, widersprach fachlichen Empfehlungen und wirkte aktiv am Erhalt einer fragwürdigen Mandatsstruktur mit.

Martin Spörri

Bildquelle: wochenblatt.ch (öffentlich zugänglich, Stand Mai 2025)

Martin Spörri

Beistand im Kindesschutzverfahren, KESB Birstal

Martin Spörri übt seit mehreren Jahren die Funktion eines Beistands im Kindesschutzverfahren aus. In einem laufenden Fall steht er zunehmend in der Kritik, da ihm wiederholt schwerwiegende Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl vorgeworfen werden. Trotz mehrfacher Hinweise und gravierender Gutachten, die ein Eingreifen gefordert hätten, zeigte Spörri eine auffällige Untätigkeit und Intransparenz. Sein Festhalten am Mandat trotz klarer Interessenkonflikte wirft grundlegende Fragen zur Eignung und Kontrollfunktion der KESB Birstal auf.

Bildquelle: Foto von Martin Spörri – Wochenblatt Dornach

Pascal Leumann

Bildquelle: onlinereports.ch (öffentlich zugänglich, Stand Mai 2025)

Pascal Leumann

Kantonsrichter, Verfassungs- und Verwaltungsgericht BL

Pascal Leumann ist als Kantonsrichter am Verfassungs- und Verwaltungsgericht Basel-Landschaft tätig. In einem laufenden Verfahren zur Aufsicht über die KESB verweigerte er die Zuständigkeit, obwohl das Bundesgericht bereits bestätigt hatte, dass die kantonale Instanz hierfür zuständig ist. Seine Haltung löste rechtspolitische Bedenken aus, da sie institutionelle Verantwortlichkeit und den Zugang zu wirksamer Beschwerde infrage stellt. Die wiederholte Ablehnung einer materiellen Prüfung wird als ernsthafte Rechtsverweigerung eingestuft.

Jacqueline Bannwarth & Patrizia Krug

Bildquelle: onlinereports.ch (öffentlich zugänglich, Stand Mai 2025)

Jacqueline Bannwarth & Patrizia Krug

Erste Staatsanwältinnen im Jobsharing, Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft

Bannwarth und Krug bilden das erste Jobsharing-Duo in der Staatsanwaltschaft Baselland. Trotz der Innovation im Modell bleibt ihr konkretes Handeln in einem hochsensiblen Kindesschutzfall umstritten. Kritisiert wird insbesondere die mangelnde Initiative in der Beweisführung und die wiederholte Verzögerung zentraler Verfahrensentscheidungen. Der Vorwurf: Verwaltungsprotektion statt aktiver Aufklärung. Der Fall wirft Fragen zur Effektivität der geteilten Verantwortlichkeit in heiklen juristischen Kontexten auf.

Kein offizielles Bild verfügbar – Mirco Schwald

Bildquelle: Symbolbild (kein öffentliches Porträt verfügbar)

Mirco Schwald

Präsident Spruchkörper II, KESB Birstal

Als Präsident des Spruchkörpers II der KESB Birstal trägt Mirco Schwald entscheidende Verantwortung für die rechtliche Prüfung und die Reaktion auf Beschwerden im Bereich Kindesschutz. Trotz mehrfacher Eingaben und aufsichtlicher Anzeigen blieb jede substanzielle Reaktion aus. Die Verweigerung einer materiellen Prüfung in einem laufenden Verfahren stellt eine zentrale Frage nach der Aufsichtskultur, der institutionellen Verantwortung und der persönlichen Eignung an der Spitze der KESB.

Claudia Regenass

Bildquelle: sp-bl.ch (öffentlich zugänglich, Stand Mai 2025)

Claudia Regenass

Vizepräsidentin KESB Birstal, Spruchkörper II (SP)

Claudia Regenass trägt als Vizepräsidentin der KESB Birstal eine Schlüsselverantwortung in Kindesschutzverfahren. In einem laufenden Fall verweigerte sie trotz mehrfacher Beschwerden, Beweismittel und Gutachten eine materielle Prüfung zum Wechsel der Beistandsperson. Ihre Kommunikation beschränkte sich auf formale Hinweise, während zentrale Aspekte des Kindeswohls ignoriert wurden. Ihr Verhalten steht exemplarisch für die systematische Abschottung und mangelnde Verantwortung innerhalb der KESB-Struktur.

Daniel Stehlin

Bildquelle: justitia40.ch (öffentlich zugänglich, Stand Mai 2025)

Daniel Stehlin

Abteilungsleiter für Spezialdelikte bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft

Daniel Stehlin verantwortet als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft schwerwiegende Verfahren wie Sexualdelikte, Cyberkriminalität oder Wirtschaftskriminalität. Trotz mehrfacher Anzeigen und behördlicher Eingaben im Zusammenhang mit Kindswohlgefährdung wurde unter seiner Leitung keine sichtbare Strafverfolgung eingeleitet. Dies wirft die Frage auf, ob institutionelle Schutzmechanismen systematisch über rechtsstaatliche Ermittlungsinteressen gestellt wurden.

Susanne Afheldt (Mitte)

Bildquelle: Öffentlich zugängliches Gruppenbild (Google-Suche, Stand Mai 2025)

Susanne Afheldt

Kantonsrichterin Basel-Landschaft, Berufungsinstanz Zivilrecht (nahestehend EVP)

Susanne Afheldt ist als Richterin in der zivilrechtlichen Berufungsinstanz des Kantonsgerichts Basel-Landschaft tätig. In einem laufenden familienrechtlichen Berufungsverfahren warf sie ihre richterliche Neutralität durch mehrfach beanstandete Handlungen in Zweifel: Trotz abgeschlossenem Schriftenwechsel verteilte sie nachträglich Entscheidungen der AAK an Verfahrensbeteiligte – darunter auch an Kinderanwältin Barbara Pauen, die sich damit entlasten wollte. Zugleich nahm sie aus Sicht der Beschwerdeführer Honorarforderungen der Gegenseite (Beklagtenvertretung und Kinderanwaltschaft) entgegen. Die daraus entstandene Rechtsverzögerung und faktische Rechtsverweigerung ist Gegenstand von vier Strafanzeigen und eines laufenden Verfahrens vor dem Bundesgericht.


Kathrin Schweizer

Bildquelle: Öffentlich zugängliches Pressebild, unitycms.io (Stand Mai 2025)

Kathrin Schweizer

Regierungsrätin Basel-Landschaft, Vorsteherin Sicherheitsdirektion (SP)

Kathrin Schweizer trägt als Vorsteherin der Sicherheitsdirektion die politische Gesamtverantwortung über KESB, Staatsanwaltschaft und gerichtliche Aufsicht. Im dokumentierten Kindesschutzfall reagierte sie zunächst kollegial-beschwichtigend, stellte den Kontakt dann aber vollständig ein. Die Beschwerden wurden an die Gerichtskommission, Justizkommission sowie die GPK-Subkommission des Landrats weitergeleitet, wo nun eine politische Aufarbeitung vorbereitet wird. Ein persönliches Gespräch mit der Subkommission ist in Vorbereitung. Eine bundesrechtliche Aufsichtsbeschwerde gegen ihre Inaktivität ist ebenfalls hängig. Bereits zuvor war Schweizer parteiintern wegen umstrittener Aussagen zur Asylpolitik unter Druck geraten – ihre Passivität und politische Abschottung werfen grundlegende Fragen zur Amtsführung auf.

Organisation gegen Justizwillkür
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